Startseite
Beauftragung
Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen.
Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Wenn Sie unverschuldet in diesen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
Dieses gilt nicht für Schäden, die unterhalb der Bagatellschadengrenze von etwa 700 Euro liegen. Für diese Schäden reicht der gegnerischen Versicherung der Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt.
Für diese Schäden bieten wir Ihnen ein kostengünstiges Bagatellschadengutachten an.
BeauftragungBeauftragung eines Kfz-Sachverständigen
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen.
Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Wenn Sie unverschuldet in diesen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
Dieses gilt nicht für Schäden, die unterhalb der Bagatellschadengrenze von etwa 700 Euro liegen. Für diese Schäden reicht der gegnerischen Versicherung der Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt.
Für diese Schäden bieten wir Ihnen ein kostengünstiges Bagatellschadengutachten an.






