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Fiktive Abrechnung eines Haftpflicht-Kfz-Schadens

Ihr Fahrzeug befindet sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall noch in verkehrssicherem Zustand. Sie sind sich aber nicht sicher, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten.
In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung auf der Grundlage eines Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen. Dieses geht auch, wenn das Fahrzeug vorerst nicht repariert wird.
Die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten wird jedoch nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt (Fahrzeugreparatur).
Wer sein Fahrzeug in "eigener Regie" reparieren möchte, für den empfiehlt sich die Reparaturbestätigung.
Die gibt es bei uns zu dem Haftpflicht-Kfz-Gutachten kostenlos dazu.