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Nutzungsausfall
Nutzungsausfallentschädigung oder Mietfahrzeug
Durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist, Sie es aber täglich benötigen. In diesem Fall hat die gegnerische Versicherung die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug wie folgt zu tragen.
Bei Totalschäden für 12-14 Tage.
Bei Reparatur für Reparaturtage laut Werkstatt-Rechnung.
Sie benötigen ein Ersatzfahrzeug, möchten aber lieber z.B. mit dem Fahrrad fahren, so können Sie sich den Nutzungsausfall wie folgt auszahlen lassen:
Bei Totalschäden für 12-14 Tage.
Bei Reparatur für Reparaturtage laut Werkstatt-Rechnung.
Bei Fiktiver Abrechnung (Eigenreparatur) laut Gutachten mit Reparaturbestätigung.
NutzungsausfallNutzungsausfallentschädigung oder Mietfahrzeug
Durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist, Sie es aber täglich benötigen. In diesem Fall hat die gegnerische Versicherung die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug wie folgt zu tragen.
Bei Totalschäden für 12-14 Tage.
Bei Reparatur für Reparaturtage laut Werkstatt-Rechnung.
Sie benötigen ein Ersatzfahrzeug, möchten aber lieber z.B. mit dem Fahrrad fahren, so können Sie sich den Nutzungsausfall wie folgt auszahlen lassen:
Bei Totalschäden für 12-14 Tage.
Bei Reparatur für Reparaturtage laut Werkstatt-Rechnung.
Bei Fiktiver Abrechnung (Eigenreparatur) laut Gutachten mit Reparaturbestätigung.






